Diverse Anhänger - Reservierung unter +43 (0) 676 7317 306
Diverse Anhänger - Reservierung unter +43 (0) 676 7317 306
Inhaber:
Daniel Kelbitsch
Oswald-Milser-Straße 11
6068 Mils, Österreich
Tel.: +43 (0) 676 7317 306
E-Mail: daniel@anhaenger.tirol
Website: www.anhaenger.tirol
1.1. Gegenstand des Vertrags ist die zeitlich begrenzte Überlassung von Anhängern, Dachboxen und anderem Zubehör durch den Verleiher an den Entleiher für den Transport von Gütern innerhalb der Europäischen Union und der Schweiz.
1.2. Der Verleiher bleibt während der gesamten Leihe Eigentümer der vermieteten Gegenstände.
2.1. Der Entleiher muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden Führerscheinklasse nach österreichischem Recht sein.
2.2. Der Verleiher behält sich das Recht vor, eine Kopie des Führerscheins des Entleihers vor der Übergabe der vermieteten Gegenstände anzufordern.
3.1. Die vermieteten Gegenstände werden dem Entleiher in einem einwandfreien Zustand übergeben. Der Entleiher bestätigt den Empfang der Gegenstände durch eine Unterschrift auf der Übernahmevereinbarung.
3.2. Bei der Rückgabe sind die vermieteten Gegenstände in demselben Zustand zurückzugeben, in dem sie übernommen wurden, mit Ausnahme normaler Abnutzungserscheinungen.
3.3. Das Leihverhältnis beginnt mit der Abholung der Gegenstände beim Verleiher und endet mit der vereinbarten Rückgabe oder – sofern die Rückgabe zu einem späteren Termin als den vereinbarten erfolgt – mit der tatsächlichen Rückgabe. Eine besondere Kündigung ist dazu nicht erforderlich.
3.4. Während der Laufzeit des Leihverhältnisses ist eine Kündigung beiderseitig ausgeschlossen, es sei denn, es wird vom Verleiher akzeptiert.
3.5. Die Rückgabe ist vollendet, sobald die Gegenstände an der ausgemachten Adresse abgegeben wurden und das Mängelprotokoll ausgefüllt wurde.
4.1. Der Entleiher verpflichtet sich, die vermieteten Gegenstände pfleglich zu behandeln und ordnungsgemäß zu verwenden.
4.2. Er ist dafür verantwortlich, dass die Gegenstände für den vorgesehenen Zweck eingesetzt werden und dass alle geltenden Verkehrs- und Sicherheitsvorschriften eingehalten werden.
4.3. Der Entleiher hat den Verleiher unverzüglich über jegliche Schäden oder Unregelmäßigkeiten zu informieren.
4.4. Der Entleiher ist für die ordnungsgemäße Sicherung der transportierten Gegenstände verantwortlich.
5.1. Der Entleiher haftet für sämtliche Schäden, die während der Nutzungszeit an den vermieteten Gegenständen entstehen, es sei denn, diese sind auf normale Abnutzung zurückzuführen.
5.2. Im Falle eines Unfalls oder Schadens ist der Entleiher verpflichtet, den Verleiher unverzüglich zu benachrichtigen und alle notwendigen Informationen bereitzustellen.
5.3. Der Entleiher verpflichtet sich, den Verleiher von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die durch die Nutzung der vermieteten Gegenstände entstehen.
6.1. Die Anhänger verfügen über eine Haftpflichtversicherung, die Schäden an Dritten abdeckt. Dachboxen und Zubehör sind nicht versichert.
6.2. Der Entleiher ist dazu verpflichtet, dem Verleiher alle Vermögensschäden zu ersetzen, die dieser im Falle eines Verkehrsunfalls oder ähnlichen Ereignisses erleidet und die nicht durch die Leistungen von Unfallgegnern oder der Fahrzeugversicherung ausgeglichen werden.
6.3. Details zur Haftung bei Verkehrsunfällen sind in Ziffer 7 der allgemeinen Leihbedingungen aufgeführt.
7.1. Im Falle eines Verkehrsunfalls haftet der Entleiher uneingeschränkt für alle Schäden, die dem Verleiher durch den Unfall entstehen, einschließlich Schäden an den vermieteten Gegenständen und eventuellen Folgekosten.
7.2. Der Entleiher ist verpflichtet, dem Verleiher die vollständigen Kosten zu erstatten, die nicht durch die Haftpflichtversicherung abgedeckt werden.
7.3. Der Entleiher hat den Unfall unverzüglich der Polizei zu melden und dem Verleiher alle relevanten Informationen zur Verfügung zu stellen.
8.1. Eine Weitervermietung oder Untervermietung der vermieteten Gegenstände an Dritte ist untersagt.
8.2. Jegliche Abtretung der Rechte aus dem Mietvertrag an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Verleihers gestattet.
9.1. Der Entleiher verpflichtet sich, die vermieteten Gegenstände zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben.
9.2. Vor der Rückgabe hat der Entleiher die Gegenstände ordnungsgemäß zu reinigen und von jeglichen persönlichen Gegenständen zu befreien.
9.3. Falls der Entleiher die Gegenstände nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgibt, wird eine zusätzliche Gebühr von € 80,- pro weiteren Tag fällig, beginnend ab dem ersten Tag der verspäteten Rückgabe.
9.4. Beispiel: Wenn der Rückgabetag der 03.08.2023 gewesen ist, wird die erste Gebühr am 04.08.2023 berechnet und für jeden weiteren Tag der Verspätung eine weitere € 80,- Gebühr erhoben.
10.1. Keine Kaution: Der Verleiher erhebt keine Kaution für die Vermietung der Anhänger, Dachboxen und Zubehör.
11.1. Der Verleiher übernimmt keinerlei Haftung für Schäden oder Verluste von persönlichen Gegenständen des Entleihers, die sich während der Leihe in den vermieteten Gegenständen befinden.
11.2. Der Verleiher haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch der vermieteten Gegenstände verursacht werden.
12.1. Für sämtliche Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehen, gilt österreichisches Recht.
12.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Verleihers.
13.1. Der Entleiher ist allein verantwortlich für alle Verkehrsstrafen oder -bußgelder, die während der Nutzungszeit der vermieteten Gegenstände anfallen.
13.2. Der Entleiher verpflichtet sich, alle anfallenden Strafen oder Bußgelder vollständig zu übernehmen und diese unverzüglich zu begleichen, ohne den Verleiher dafür haftbar zu machen.
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