Reservierung über WhatsApp unter +43 676 7317 306
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Anhängerverleih Kelbitsch - Inhaber: Daniel Kelbitsch
Oswald-Milser-Straße 11
6068 Mils, Österreich
Tel.: +43 (0) 676 7317 306
E-Mail: daniel@anhaenger.tirol
Website: www.anhaenger.tirol
1.1. Gegenstand des Vertrags ist die zeitlich begrenzte Überlassung von Fahrzeuganhängern, Dachboxen und Zubehör durch den Verleiher an den Entleiher zur Nutzung innerhalb der EU und der Schweiz.
1.2. Der Verleiher bleibt während der gesamten Leihdauer Eigentümer der vermieteten Gegenstände.
2.1. Der Entleiher muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer gleichwertigen Führerscheinklasse nach österreichischem Recht sein.
2.2. Der Verleiher ist berechtigt, eine Kopie des Führerscheins und eines amtlichen Lichtbildausweises vor Übergabe anzufordern.
3.1. Die Gegenstände werden in technisch einwandfreiem und gereinigtem Zustand übergeben und sind in demselben Zustand zurückzugeben, abgesehen von normaler Abnutzung.
3.2. Der Entleiher bestätigt den Zustand bei Übergabe durch Unterschrift auf dem Übergabeprotokoll.
3.3. Das Leihverhältnis beginnt mit der Abholung und endet mit der Rückgabe an der vereinbarten Adresse sowie Unterzeichnung des Rückgabeprotokolls.
3.4. Eine vorzeitige Kündigung ist beiderseitig ausgeschlossen, es sei denn, der Verleiher stimmt ausdrücklich zu.
3.5. Die Rückgabe ist erst mit ausgefülltem Rückgabeprotokoll abgeschlossen.
4.1. Der Entleiher verpflichtet sich zur pfleglichen Behandlung und ordnungsgemäßen Nutzung der Gegenstände.
4.2. Er ist für die Einhaltung aller Verkehrs- und Sicherheitsvorschriften verantwortlich.
4.3. Der Entleiher ist verpflichtet, alle transportierten Güter ordnungsgemäß zu sichern.
4.4. Jegliche Beschädigungen, Unregelmäßigkeiten oder Verluste sind dem Verleiher unverzüglich zu melden.
5.1. Der Entleiher trägt die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der vermieteten Gegenstände während der Leihdauer.
5.2. Die Nutzung durch Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verleihers gestattet.
6.1. Der Entleiher haftet für alle Schäden, die während der Nutzung entstehen, außer bei normaler Abnutzung.
6.2. Im Schadensfall hat der Entleiher den Verleiher unverzüglich zu benachrichtigen und alle zur Schadensabwicklung notwendigen Informationen bereitzustellen.
6.3. Der Entleiher stellt den Verleiher von allen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Nutzung entstehen.
6.4. Der Entleiher haftet uneingeschränkt für Diebstahl, Totalschaden oder Verlust der vermieteten Gegenstände.
7.1. Die Anhänger sind haftpflichtversichert, decken jedoch ausschließlich Schäden gegenüber Dritten ab.
7.2. Schäden am Anhänger selbst sind nicht versichert und vollständig vom Entleiher zu tragen.
7.3. Dachboxen und Zubehör sind nicht versichert.
7.4. Der Entleiher ersetzt dem Verleiher alle Vermögensschäden, die durch Unfälle oder ähnliche Ereignisse entstehen und nicht durch Versicherungen oder Unfallgegner gedeckt sind.
8.1. Im Falle eines Verkehrsunfalls haftet der Entleiher uneingeschränkt für alle Schäden und Folgekosten, die dem Verleiher entstehen.
8.2. Der Entleiher hat den Unfall unverzüglich der Polizei zu melden und dem Verleiher sämtliche Informationen und Unterlagen bereitzustellen.
8.3. Kosten, die nicht durch die Haftpflichtversicherung gedeckt sind, sind vom Entleiher in vollem Umfang zu tragen.
9.1. Eine Weitervermietung oder Untervermietung an Dritte ist nicht gestattet.
9.2. Eine Abtretung von Rechten aus dem Vertrag an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Verleihers.
10.1. Der Entleiher verpflichtet sich zur Rückgabe zum vereinbarten Zeitpunkt.
10.2. Die Gegenstände sind gereinigt und von persönlichen Gegenständen befreit zurückzugeben.
10.3. Bei verspäteter Rückgabe wird eine Gebühr von € 80,- pro Tag ab dem ersten Tag der Verspätung fällig.
Derzeit wird keine Kaution erhoben.
12.1. Der Verleiher haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von persönlichen Gegenständen des Entleihers.
12.2. Die Haftung des Verleihers für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten oder Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit betroffen sind.
12.3. Der Verleiher haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung entstehen.
13.1. Der Entleiher übernimmt sämtliche im Zusammenhang mit der Nutzung entstehenden Verkehrsverstöße, Bußgelder oder Verwaltungsstrafen und stellt den Verleiher diesbezüglich vollständig schadlos.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
16.1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
16.2. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz des Verleihers in Innsbruck, Österreich.
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