Diverse Anhänger - Reservierung unter +43 (0) 676 7317 306
Diverse Anhänger - Reservierung unter +43 (0) 676 7317 306
Inklusive: Zurrgurte für ein Motorrad und bei vorheriger Absprache Schloss
Die Bezahlung erfolgt vor Leihbeginn. Eine Kaution ist keine fällig.
Wenn du keine Antwort auf deine Frage finden kannst, zögere nicht mich zu kontaktieren.
Telefonisch: +43 (0) 676 7317 306
WhatsApp: +43 (0) 676 7317 306
E-Mail: kontakt@anhaenger.tirol
Klar doch.
1 Tag: € 40,-
2 Tage: € 60,-
3 Tage: € 90,-
4 Tage: € 100,-
5 Tage: € 125,-
6 Tage: € 150,-
7 Tage € 175,-
8 Tage: € 200,-
9 Tage: € 225,-
10 Tage: € 250,-
11 Tage: € 275,-
12 Tage: € 300,-
13 Tage: € 325,-
14 Tage: € 350,-
Kostenobergrenze € 400,00
Ja die gibt es - Die Obergrenze liegt für den Motorradanhänger bei € 400,00
1. Du meldest dich bei mir telefonisch, per WhatsApp oder per E-Mail und reservierst den Anhänger für deinen gewünschten Zeitraum. (Bitte beachte eine Frühzeitige Anmeldung, da der Anhänger oft Ausgebucht ist!)
2. Deine Reservierung wird bestätigt.
3. Du holst den Anhänger mit einem zugelassenen Fahrzeug mit kompatibler Anhängerkupplung ab und bezahlst den vorab ausgemachten Betrag bei Übernahme in Bar.
Bitte führe folgende Sachen mit dir:
Du erhältst von mir.
4. An dem Tag der Rückgabe bringst du mir den Anhänger wieder zum ausgemachten Ort und Zeitpunkt zurück und Unterschreibst die Rückgabe. Sollten Mängel auftreten sind diese Umgehend zu melden.
Es fallen prinzipiell keine Zusatzkosten an. Eine Kaution verlange ich nicht und das Zurrmaterial ist inklusive.
Man muss unterscheiden ob der Defekt / Schaden durch unsachgemäßes Verhalten oder durch Verschleiß auftritt.
Bei Verschleiß, wie z.B. defekte Lichter übernehme ich die Reparaturkosten. Sollte es notwendig sein, den Fehler sofort zu beheben musst du mir einen Kostenvoranschlag einer Werkstatt in der Nähe übermitteln. Die Kosten werden von mir zu 100% übernommen.
Sollte eine Reparatur nicht für eine Weiterfahrt notwendig sein, meldest du das Problem und bringst Ihn dann zum vereinbarten Zeitpunkt zurück.
Bei unsachgemäßem Verhalten, darunter zählen Schäden wie gebrochenes Glas der Rücklichter, abgebrochener -/ gebogener Splint, defekte Leitungskabel, oder Ähnliches ist folgendes in Punkt 5 und 7 der AGB beschrieben:
"5.1. Der Mieter haftet für sämtliche Schäden, die während der Nutzungszeit am Anhänger entstehen, es sei denn, diese sind auf normale Abnutzung zurückzuführen. Im Falle eines Unfalls oder Schadens ist der Mieter verpflichtet, den Verleiher unverzüglich zu benachrichtigen und alle notwendigen Informationen bereitzustellen."
"7.1 Im Falle eines Verkehrsunfalls haftet der Entleiher uneingeschränkt für alle Schäden, die dem Verleiher durch den Unfall entstehen, einschließlich Schäden am Motorradanhänger und eventuellen Folgekosten. Der Entleiher ist verpflichtet, dem Verleiher die vollständigen Kosten zu erstatten, die nicht durch die Haftpflichtversicherung abgedeckt werden."
Siehe Punkt 12 in der AGB:
"12.1. Der Mieter ist allein verantwortlich für alle Verkehrsstrafen oder -bußgelder, die während der Nutzungszeit des Anhängers anfallen. Der Mieter verpflichtet sich, alle anfallenden Strafen oder Bußgelder vollständig zu übernehmen und diese unverzüglich zu begleichen, ohne den Verleiher dafür haftbar zu machen.
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